Energie-Messung
Mit uns smart zu mehr Transparenz
Wer kennt das nicht: Einmal im Jahr erhält man von seinem örtlichen Netzbetreiber eine Ablesekarte und dann soll, am besten zu einem vorgegebenen Zeitpunkt, der Zähler abgelesen und das Messergebnis gemeldet werden. Danach kommt dann meist eine Rechnung mit den zusammengefassten Jahresdaten und mit etwas Glück folgt eine Gutschrift und keine Nacherhebung.
Aber, allzu viele Informationen über sein Verbrauchsverhalten erhält man dadurch nicht. Ist das noch zeitgemäß?
Das Ersetzen von alten analogen Ferraris-Stromzählern durch Digitale Zähler wurde im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ verabschiedet.
Neben einer höheren Verbrauchstransparenz werden von den Maßnahmen positive Auswirkungen auf einen effizienteren Umgang mit Strom erwartet. Die Umrüstung hat bereits begonnen und soll bis zum Jahr 2032 abgeschlossen werden.
Was bringen Digitale Zähler an Nutzen und was sind Intelligente Messsysteme?
Bei den Digitalen Zählern ist zu unterscheiden zwischen sogenannten „Modernen Messeinrichtungen (mME)“ und „Intelligenten Messsystemen (iMSys)“. Letztere werden häufig auch als „Smart Meter“ bezeichnet.
Die modernen Zähler zeigen den Verbrauch am Zähler an und bieten eigentlich keinen wesentlichen Mehrwert zur bisherigen analogen Erfassung der Messung, vielleicht etwas mehr Messgenauigkeit.
Der Unterschied, der aus einem modernen einen intelligenten Zähler macht, liegt in der Ergänzung einer digitalen, internetfähigen Kommunikationsschnittstelle (das Smart Meter Gateway), welche vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Vorfeld geprüft und zertifiziert sein muss. Diese ermöglicht eine Fernauslesung der Messwerte.
Für Gewerbekunden mit größeren Stromverbräuchen (ab etwa 100.000 kWh/Jahr) sind solch „Intelligenten Messsysteme“ eigentlich nicht neu. Wer bereits eine Verbrauchsstelle in sogenannter „Registrierender Leistungsmessung (RLM)“ hat, verfügt über ein ähnliches System. Und diese RLM-Zähler werden in der Regel auch erst einmal nicht ausgetauscht.
Wer aber bisher einen Stromzähler im „Standardlastprofil (SLP)“ hat, für den wird bei einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh/Jahr künftig der Austausch verpflichtend.
Gleiches gilt für Betreiber von Energie- Erzeugungsanlagen (wenn z.B. eine PV-Anlage > 7 kWp oder eine unterbrechbare/ steuerbare Verbrauchseinrichtung, wie eine Wärmepumpe, betrieben wird), auch hier werden die Zähler in der Regel ebenfalls mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden.
Muss ich aktiv werden?
Grundsätzlich gilt: Der örtliche Netzbetreiber ist meistens auch der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“. Dieser ist für den Einbau und Betrieb des intelligenten Messsystems verantwortlich.
Aber: Dies gilt nicht mehr zwingend! Durch die Gesetzesänderungen kann nun jeder – genau wie beim Stromliefervertrag – einen Smart Meter beim wettbewerblichen Anbieter seiner Wahl erwerben und damit auch seinen Messstellenbetreiber aussuchen! Der Wechsel des Messstellenbetreibers ist dabei kostenlos.
Welche Vorteile hat ein vorzeitiger Wechsel zu einem intelligenten Messsystem (iMSys)?
Die wichtigsten Vorteile sind:
- Kein Stromzählerablesen vor Ort mehr erforderlich, bequemes Ablesen und Erfassen am PC jederzeit möglich
- Höhere Verbrauchstransparenz und Vereinfachung des Verbrauchsvergleichs zwischen mehreren Abnahmestellen (z.B. bei mehreren Filialen, Niederlassungen)
- Mehr Übersicht über das Verbrauchsverhalten, identifizieren von Einsparpotentialen oder kontrollieren von durchgeführten Energie-Effizienzmaßnahmen
- Monitoring für Erzeugungs- und Einspeiseanlagen
- Nutzung von Kosteneinsparungen bei öffentlichen Abgaben, Netzentgelten sowie Optimierung von Lieferverträgen
Gern beraten wir Sie hierbei, ob sich der Einbau intelligenter Messsysteme für Sie lohnt!
Exakte Messwerte sind die beste Basis für Maßnahmen, die zu mehr Energie-Effizienz führen. |